Waldhotel Sulzbachtal

AGB

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmer zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Waldhotels Sulzbachtal.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung, -Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Waldhotel Sulzbachtal zustande. Dem Waldhotel Sulzbachtal steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Waldhotel Sulzbachtal und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Waldhotel Sulzbachtal gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
  3. Das Waldhotel Sulzbachtal haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Waldhotels Sulzbachtal beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Waldhotels Sulzbachtal auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Waldhotel Sulzbachtal geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Waldhotels Sulzbachtal. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Waldhotels Sulzbachtal oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem Waldhotel Sulzbachtal und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Waldhotel Sulzbachtal auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Waldhotel Sulzbachtal ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Waldhotel Sulzbachtal oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Buchungen von Zimmer hat das Waldhotel Sulzbachtal die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Waldhotel Sulzbachtal steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, bei Einzelübernachtungen 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Waldhotel Sulzbachtal entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des Waldhotel Sulzbachtal

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Waldhotel Sulzbachtal in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Waldhotel Sulzbachtal auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Waldhotel Sulzbachtal gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Waldhotel Sulzbachtal ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Waldhotel Sulzbachtal berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beispielsweise falls
    - höhere Gewalt oder andere vom Waldhotel Sulzbachtal nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes, des Zwecks oder in der Anzahl der Personen, gebucht werden;
    - das Waldhotel Sulzbachtal begründeten Anlass zu der Annahme hat. dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Waldhotels Sulzbachtal in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Waldhotels Sulzbachtal zuzurechnen ist;
    - ein Verstoß gegen Absatz 2 vorliegt.
  4. Das Waldhotel Sulzbachtal hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Waldhotels Sulzbachtal entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Hotelzimmer

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer der gebuchten Kategorie.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Waldhotel Sulzbachtal spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Waldhotel Sulzbachtal über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logis-Tagespreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, dem Waldhotel Sulzbachtal nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Haftung des Hotelgastes

  1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Waldhotel Sulzbachtal, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Waldhotels Sulzbachtal, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
  2. Soweit das Waldhotel Sulzbachtal für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Waldhotels Sulzbachtal von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
  3. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

Haftung des Waldhotels Sulzbachtal

  1. Das Waldhotel Sulzbachtal haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Waldhotels Sulzbachtal zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Waldhotels Sulzbachtal auftreten, wird das Waldhotel Sulzbachtal bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Waldhotel Sulzbachtal dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Waldhotel Sulzbachtal Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Waldhotels Sulzbachtal gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem hoteleigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Waldhotel Sulzbachtal nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Waldhotels Sulzbachtal.
  5. Weckaufträge werden vom Waldhotel Sulzbachtal mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Waldhotel Sulzbachtal übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlußbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Waldhotels Sulzbachtal.
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.